Als Logopädin biete ich Ihnen eine umfangreiche Beratung, Diagnostik sowie Therapie im Bereich des Sprechens, der Sprache und des Schluckens an.
Die Versorgung wird sowohl im Kindes - als auch im Erwachsenenbereich angeboten.
In der Therapie werden wir gemeinsam Ihre Ziele festlegen.
Um diese Ziele zu erreichen, ist eine individuelle Behandlungsweise für mich besonders wichtig.
Aussprachestörungen / Artikulationsstörungen
Lese - Rechtschreibschwäche (LRS) / Legasthenie
Sprachentwicklungsstörung im Bereich Wortschatz und Grammatik
Orofaciale Dysfunktionen
Sprechstörungen
Sprachstörungen
Schluckstörungen
Orofaciale Dysfunktionen
Leseerwerb
Lesegeschwindigkeit
Lese - Sinnverständnis
Schreiben von Buchstaben
Auslassen von Buchstaben
Verwechslung von Buchstaben
usw.
1. Kontaktaufnahme: Kontaktieren Sie mich telefonisch unter 0660 66 19 18 6 oder per Mail unter info@jalogo.at und vereinbaren Sie einen Termin für einen ersten Logopädie-Termin (Diagnostik).
2. Verordnung: Bitte bringen Sie zum Ersttermin eine Verordnung vom Facharzt (Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologe, Zahnarzt/Kieferorthopäde...) mit folgendem Vermerk: 10 x logopädische Therapie á 60 Minuten.
3. Bewilligung: Lassen Sie die Verordnung gleich von der Krankenkasse (KFA und SVS) chefärztlich bewilligen. Spätestens beim 2. Logopädie-Termin muss die Verordnung bewilligt sein. (Ausnahme: ÖGK, BVAEB - keine Bewilligung notwendig)
Bringen Sie die chefärztlich bewilligte Verordnung bitte zum 1. oder spätestens zum 2. Termin mit.
4. Logopädische Therapie:
Eine Therapieeinheit beinhaltet meistens 45 Minuten direkte Therapiezeit und 15 Minuten indirekte Therapie (ohne Patient/Kind/Eltern) als Vor- und Nachbereitungszeit. Die Therapiekosten sind direkt nach jeder Einheit in bar oder mittels Kartenzahlung zu begleichen.
Falls Sie es zu einem vereinbarten Therapietermin nicht schaffen sollten, geben Sie uns bitte bis spätestens 24h vorher telefonisch, per Mail oder SMS Bescheid. Ansonsten muss die Therapieeinheit leider verrechnet werden. Dieser Termin wird privat in Rechnung gestellt und wird nicht von Ihrer Krankenkasse refundiert. Dies gilt ebenso bei Nichterscheinen.
5. Refundierung
Nach Abschluss der Therapie erhalten Sie eine Honorarnote von mir. Diese können Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen und bekommen je nach Versicherung 40-70% der Therapiekosten rückerstattet, bei privaten Zusatzversicherungen bis zu 100%.
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